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Im Frühjahr 2019 wurde auf dem oberen Abschnitt der Döhnerstraße zwischen der Antonstraße und der Julius-Seifert-Straße eine echte Einbahnstraße ohne Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung angeordnet.

Zur Fahrradtour der Oberbürgermeisterin mit Bürgern am 18. 06. 2019 überreichte der ADFC Sachsen, Ortsgruppe Zwickau Frau Dr. Findeiß beiliegendes Schreiben vom 17. 06. 2019, das uns am 17. 07. 2019 beantwortet wurde.

Brief an OB

Antwort der OB

In diesem Schreiben sind aus Sicht der ADFC Ortsgruppe Zwickau einige Sachverhalte nicht korrekt dargestellt worden:

  1. Breite der Fahrbahn:
    Auf dem betreffenden Abschnitt der Döhnerstraße oberhalb der Antonstraße wurden von uns am 19. 07. 2019 folgende Fahrbahnbreiten gemessen:
    · ca. 20 m oberhalb der Antonstraße 7,35 m,
    · etwa in Straßenmitte: 7,35 m,
    · ca. 15 m unterhalb der Julius-Seifert-Straße 7,20 m.
    Damit verbleibt zwischen den beidseitig parkenden Kfz eine Fahrgassenbreite von ca. 3,00 – 3,80 m (je nach Breite der parkenden Kfz).
  2. Die Voraussetzungen zur Öffnung von Einbahnstraßen wurden mit der StVO-Novelle 2009 reduziert auf folgende Punkte (siehe Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße)). Diese sind in jedem Fall vor der Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung von Einbahnstraßen zu prüfen. Die Ergebnisse der mehrmaligen Prüfungen durch die ADFC-Ortsgruppe Zwickau sind im Folgenden kursiv dargestellt:
  • Angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Auf dem betreffenden Abschnitt gibt es zurzeit keine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 30 km/h. Eine Integration dieses Straßenabschnitts in die bereits seit über 20 Jahren vorhandene 30 km/h-Zone der Julius-Seifert-Straße und nördlich davon ist kurzfristig machbar und sinnvoll.

  • Ausreichende Begegnungsbreite

Eine genaue Breitenangabe nennt der Gesetzgeber nicht. Nur im Fall von Linienbusverkehr und nennenswertem Schwerlastverkehr ist eine durchgängige Mindestbreite der Fahrgasse von 3,50 m erforderlich. Dies ist in der Döhnerstraße nicht gegeben.

  • Wo erforderlich, ist Schutzraum anzulegen

Bei der oben genannten Breite der Fahrgasse von 3,00 – 3,80 m ist der Begegnungsfall Pkw – Radfahrer auf der gesamten Strecke jederzeit möglich. Als Schutzraum zählen in vergleichbaren Fällen auch Parklücken zwischen Pkw und Grundstückszufahrten.

  • übersichtliche Verkehrsführung

Der Abschnitt der Döhnerstraße verläuft geradlinig. Die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer können sich auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit rechtzeitig sehen. Die notwendigen Sichtfelder an den Einmündungen sind bei reduzierter Geschwindigkeit gegeben.

Die Fahrradakademie als Fortbildungseinrichtung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) für die Landkreise und Kommunen schreibt bei Vorliegen oben genannter Voraussetzungen:

  • Es liegt keine außerordentliche Gefahrenlage vor.
  • Es gibt keine zwingende Gebotenheit des Einfahrtverbots.
  • Es besteht eine Verpflichtung zur Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung (§§ 45 Abs.1 u.9 StVO). Anderenfalls liegt ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Die PDF-Dokumentation der Fahrradakademie zur StVO-Novelle 2009 als Schulungsunterlagen für die Kommunen und Landkreise liegt bei. Auf Seite 16 ist alles Wichtige zur Öffnung von Einbahnstraßen zu lesen.

PDF-Dokumentation

Fazit:

Der Radverkehr ist in jedem Fall im oberen Abschnitt der Döhnerstraße in Gegenrichtung zur Einbahnstraße zuzulassen. Auch in den unzähligen Jahren vor der Anordnung der Einbahnstraße gab es zwischen Radfahrern und entgegenkommenden Kfz keine Konflikte.

Eine Änderung der derzeitigen Parkordnung ist nicht notwendig und auch nicht hilfreich. Breitere Fahrbahnen führen stets zu einer höheren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs.

Einen Verweis des Radverkehrs auf benachbarte Straßen ist noch nie hilfreich gewesen. Umwege, da sie länger sind, führen immer zu zusätzlichen Gefährdungen des Radverkehrs.

Die ADFC-Ortsgruppe Zwickau erwartet, dass auch alle anderen Einbahnstraßen im Nebenstraßennetz von Zwickau nach durchgeführter Einzelfallprüfung geöffnet werden. Im Fahrradklima-Test 2018 des ADFC erhielt die Stadt Zwickau bei der Frage nach geöffneten Einbahnstraßen in ihrer Kategorie die schlechteste Bewertung.

(Pressemitteilung des ADFC Zwickau)